ITS GmbH ITS GmbH
Die neue Art Versicherungskunden zu vermitteln -
ohne gesetzliche Auflagen = TIPPGEBER
Zugangscode:
Kennwort:
 
Zugangsdaten vergessen?


Wissenswertes
 
 

 

Ob Tippgeber, Tippvermittler, Kontakter oder Namhaftmacher - nebenberufliche oder hauptberufliche

… durch das Tippgeberservice Portal als Tippgeber / Kontakter mit wenig Aufwand
bieten wir für Tippgeber mit wenig Aufwand hohes Prämiengeld

Alles was Sie tun müssen, ist Ihre Kontakte nutzen

- jeder kennt Sie, jeder nutzt Sie - Die guten Tipps, die Empfehlung

an den Freund, Bekannten, Kollegen, Verwandten, Nachbar, Geschäftsfreund, Kunden -
Empfehlen Sie unsere Versicherung … Sie profitieren Beide sichern Sie sich Bares

Registrieren Sie sich noch heute - wir bieten eine gute Zusammenarbeit:

Prämiengeld nach Abschluss der Versicherungsvermittlung

Sie empfehlen uns Ihre Kunden und Sie erhalten ein attraktives Prämiengeld
Registrieren Sie sich bei Tippgeberservice - kostenfrei und unverbindlich

Sie erhalten Prämiengeld bei Abschluss von
Krankenvollversicherung, Private Krankenvollversicherung, Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Kapital-Lebensversicherung, Englische Lebensversicherung, Riester Rente, Rürup Rente, Direkt Versicherung, Fondsgebundene Lebensversicherung, Risiko Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Kfz-Versicherung, Ausfuhrkennzeichenversicherung, Kurzzeitkennzeichenversicherung, Verkehrs Rechtsschutz, Familienrechtsschutz, Privat- und Berufs Rechtsschutz, Privat Rechtsschutz, Berufs Rechtsschutz. Eigentums Rechtsschutz, Miet Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherungen, Privathaftpflichtversicherung Familie, Privathaftpflichtversicherung Lebensgemeinschaft. Privathaftpflichtversicherung Single, Bauherrnhaftpflichtversicherung. Öltankversicherung, Haftpflichtversicherung Hauseigentümer. Haftpflicht Pferde, Haftpflicht Hunde, Betriebshaftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Reiseversicherung, Bausparvertrag

 
 

Allgemeines

Der Tippgeber ist freier Mitarbeiter unserer Firma, er hat keinerlei Kosten und keinerlei Verpflichtung. Wir erwarten in der künftigen Geschäftsbeziehung Ehrlichkeit und Vertrauen, dennoch gelten gesetzlichen Regelungen. Ohne großen Aufwand übermittelt der Tippgeber wenige Angaben und Adressdaten von seinem Interessenten. Dieser muss mit der Weitergabe seiner Daten einverstanden sein. Für die Vermittlung des Kunden, erwirbt er einen Provisionsanspruch in Höhe der Provisionsliste. Nach erfolgreichem Geschäftsabschluss erhält er seine Prämiengeld.

Rechtlicher Hintergrund für Tippgeber / Kontakter

Die Tätigkeit eines Tippgebers ist lt. Gesetzbegründung darauf beschränkt. Möglichkeiten zum Abschluss von Versicherungsverträgen namhaft zu machen oder Kontakte zu einem potentiellen Versicherungsvermittler herzustellen. Die bloße Namhaftmachung von Abschlußmöglichkeiten und der Möglichkeit der Anbahnung von Verträgen (Kontaktgeber) soll keine Vermittlung darstellen. Die Tätigkeit von Tippgebern und Kontaktgebern darf nicht auf eine konkrete Willenserklärung eines Interessenten zum Abschluss eines Vertrages (als Gegenstand der Versicherungsvermittlung) abzielen. In der Gesetzbegründung geht man davon aus, dass von einem bloßen Tippgeber lediglich Kontaktdetails weitergegeben werden, der Versicherungsnehmer keine Beratung zu einem bestimmten Produkt erwartet und diese auch so nicht stattfinden darf."

Tippgeber sind von der gewerberechtlichen Zulassung nach § 34 der GewO befreit und werden auch nicht das amtliche Versicherungsvermittlerregister eingetragen. Für den Tippgeber entfällt die Dokumentationspflicht (Beratungsprotokoll) sowie eine Vermögensschadenhaftpflicht. Der Kunde erhält von Ihnen keine Beratung, diese erfolgt ausschließlich durch uns bzw. durch einen unserer angeschlossenen Partner. Sie handeln als Tippgeber/Datenaufnehmer als unser Bote - wir sind der gesetzlich verantwortliche Vermittler.

Datenschutzhinweis

Rechtliche Erlaubnis, dass Sie die persönlichen Daten eines Interessierten weiter geben dürfen:
Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):

Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat.

Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

TG KZK Zoll Datenschutzhinweis 11.05.2009


nach oben